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Zwei Lesetipps für den Tag

Berliner Zeitung: Chipkarte für jeden Arbeitnehmer

Lohn- und Gehaltsdaten sollen künftig auf elektronischem Ausweis gespeichert werden Wirtschaftsminister Glos erwartet Milliardeneinsparungen / Kabinett entscheidet morgen

Klar! Noch eine Datenbank! Warum auch nicht? Ist ja so unglaublich sicher das Ganze, und auch ganz bestimmt im Interesse des Bürgers:

Frankfurter Rundschau: Bürgerdaten frei Haus

Wo genau wohnt eigentlich Günther Jauch und welche Nummer hat sein Personalausweis? Bis zum vergangenen Freitag ist es ein Leichtes gewesen, die Meldedaten von 150 000 Potsdamern zu lesen. Religionszugehörigkeit, Geburtsdatum, Ehepartner – alles stand frei zugänglich im Internet, ein Mausklick genügte.

…via Annalist

Und Wolle Schäuble ist auch immer wieder für einen Lacher gut

Diesmal geht es unter Anderem um die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Bund und Länder müssten in Ruhe darüber reden, ob die im Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) das “heimliche Betreten” einer Wohnung zulasse

Inwiefern die Wohnung überhaupt noch unverletzlich ist, wenn Staatsorgane da einfach ein und ausgehen können, erklärte er aber nicht.

Außerdem wird er zunehmend pampiger, wenn man ihm berechtigterweise Verfassungsbruch vorwirft:

“Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden.” Er habe nichts gegen einen gehörigen politischen Wettstreit. “Aber bei der Diffamierung unseres Rechtsstaates als Überwachungsstaat hört es auf. Es ist schändlich, dass gerade die Linkspartei alias PDS/SED damit agitiert”, sagte Schäuble.

Lieber Herr Schäuble!

Wenn Sie nicht möchten, daß man Sie als Verfassungsbrecher tituliert, dann hören Sie auf, unser Grundgesetz zu demolieren und die Bürgerrechte nach und nach abzuschaffen!

Und was die Linke betrifft: “Die sind in der DDR groß geworden. Die erkennen einen Überwachungsstaat, wenn sie einen sehen!” (Zitat von Fefe)

Wo wir gerade beim BKA-Gesetz waren…

…Patrick Beyer hat sich mal hingesetzt, und aus dem Gesetzestext des geplanten Gesetzes über die Einführung einer zentralen Polizeibehörde mit Exekutivbefugnissen (wie im Deutschen Reich und in der DDR), eine handliche Ermächtigungstabelle gebastelt.

Die hier soll das BKA also in Zukunft alles dürfen:

  1. Persönliche Daten sammeln
  2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
  3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
  4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    3. Foto der Person aufnehmen,
    4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    6. Messungen an der Person vornehmen,
    7. die Stimme der Person aufzeichnen.
  5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
  6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    1. langfristige Observation von Personen
    2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
  7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
  8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
  9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
  10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
  11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
  13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
  14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
  15. Platzverweise erteilen
  16. Personen in Gewahrsam nehmen
  17. Personen durchsuchen
  18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
  19. Sachen sicherstellen
  20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
  21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

Pikantes Detail am Rande:
Der Gesetzestext des BKA-Gesetzes war (oder ist immer noch) auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien und Institutionen nicht zu finden!

Erst als irgendjemand den Gesetzesentwurf an Markus Beckedahl von netzpolitik.org durchsickern ließ, war eine Auseinandersetzung mit dem Gesetz überhaupt erst möglich.

Liebe Volks(v/z)ertreter: Transparenz sieht anders aus!

Sebastian Edathy (SPD): “Was soll der Scheiß!?”

Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy (SPD), stimmte in der Vergangenheit stets fleißig für den Abbau der Bürgerrechte und für den Ausbau des Überwachungsstaates ab.

Gestern gab es ein hörenswertes… äääh… “Interview” auf Radioeins über das geplante Ermächtigungsgesetz für das Bundeskriminalamt, welches von Edathy nach wenigen Momenten abgebrochen wurde:

Musikvideo: Adobe Flash Player (Version 9 oder höher) wird benötigt um dieses Musikvideo abzuspielen. Die aktuellste Version steht hier zum herunterladen bereit. Außerdem muss JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein.

Offenbar möchte Herr Edathy potentiell Jedem Bundesbürger in die Wohnung sehen können, auf die morgenradiolich überspitzt formulierte Anfrage über seine eigene Privatsphäre möchte er jedoch nicht antworten.

Allein, was der Scheiß soll, frage ich mich nun schon seit geraumer Zeit immer wieder. Vielleicht hat Herr Edathy ja wenigstens eine Antwort darauf.

Bitte beachten Sie die Vorratsdatenspeicherung

Folgender Text wird ab sofort unter jeder E-Mail, die ich verschicke, prangen:

Bitte beachten Sie, daß dem -eventuell grundgesetzwidrigen- Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zufolge, seit dem 1. Januar 2008 jeglicher elektronische Kontakt (E-Mail, Telefongespräche, SMS, Internet-Telefonie, Mobilfunk, Fax) mit mir oder anderen Nutzern verdachtsunabhängig für den automatisierten, geheimen Zugriff durch Strafverfolgungs- u. Polizeivollzugsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zollkriminal- und Zollfahndungsämter, die Zollverwaltung zur Schwarzarbeitsbekämpfung, Notrufabfragestellen, Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst, den Bundesnachrichtendienst, sowie durch 52 Staaten wie beispielsweise Aserbaidschan oder die USA sechs Monate lang gespeichert wird, einschließlich der Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Journalisten und Anwälten.

Mehr Infos zur totalen Protokollierung Ihrer Kommunikationsdaten auf http://www.vorratsdatenspeicherung.de.

…gefunden im Schnüffelblog

plusminus vom 11.03.08: Geheime Kontenabfrage – Wie die Behörden vorgehen

Was vielen Leuten nicht bekannt ist: Im Jahr 2005 wurde das Bankgeheimnis in Deutschland weitgehend außer Kraft gesetzt. Seitdem hat der Staat Zugriff auf unsere Konten. Schuld ist das sog. “Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“.

Dieser Beitrag von plusminus zeigt, wie staatliche Stellen vorgehen:

veoh direktkontoschnüffelei

Automatische Überprüfung von Autokennzeichen verfassungswidrig

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage hat mich das Bundesverfassungsgericht positiv überrascht:

Die Gesetze zur automatischen Kfz-Kennzeichenüberwachung in Hessen und Schleswig-Holstein sind nichtig. Sie sind vor allem zu unbestimmt. Wenn die Landtage ausführlichere Regelungen beschließen, ist die Praxis der Nummernschild-Abfrage auch in Zukunft möglich. Flächendeckende oder anlasslose Fahndungen “ins Blaue hinein” hat das Verfassungsgericht zwar ausgeschlossen. Stichproben seien aber möglich.

…weiterlesen bei der taz

Dann hoffen wir mal das Beste, daß die Karlsruher Richter auch der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilen!

Drüben beim Volkszertreter gibts eine kleine Presse… äääh Netzschau ;)

*KLONK!*

sv1.jpgMeine Nachbarn haben sich sicher gewundert, was vorhin so laut auf den Boden meiner Wohnung krachte.

Nun, es war der überaus große Stein, der mir vom Herzen fiel, als ich das hier las: Schlechte Zeiten für Bundestrojaner:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig
Das Urteil gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten – in der ausführlichen Begründung – wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten “Online-Durchsuchungen” fast unüberwindbar hoch sind.

(…weiterlesen)

Das Bundesverfassungsgericht hat heute nicht nur das Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW für verfassungsfeindlich erklärt, sondern ganz nebenbei noch ein auf Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen formuliert.

Ich bin zum ersten Mal in dieser ganzen Überwachungsdebatte wirklich erleichtert.

Genau wie der Spiegelfechter bin ich auch gespannt, was das heutige Urteil für die anderen feuchten Träume unserer Sicherheitsorgane bedeuten wird:

aber dieses Grundrecht wurde nicht alleine für das Thema „Onlinedurchsuchug” formuliert, sondern gilt auch für andere Bereiche. Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht. Man darf gespannt sein, was dem heutigen Karlsruher Urteil noch folgen wird.

Alles Andere haben Andere bereits geschrieben. Deswegen sei ein Jeder Interessierte dazu aufgerufen, sich durch die Links am Ende des Artikels zu klicken.

Hier noch der Phoenix-Mitschnitt der heutigen Urteilsverkündung:

Weitere Stimmen:

IN YOUR FACE, IHR ÜBERWACHUNGSARSCHLÖCHER!

…Bild geklaut vom Spiegelfechter

Antwort von United Internet

Na das ging ja schnell:

Sehr geehrter Herr Kruck,

vielen Dank für Ihre Fragen, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Allgemein:
Wir versichern Ihnen, dass wir gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Ihre Daten streng vertraulich behandeln und Ihre persönlichen Daten nur insoweit zur Verfügung stellen, wie dies durch geltende Gesetze geregelt ist.

Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind wir lt. § 113 Telekommunika­tionsgesetzt verpflichtet, Auskünfte an zuständige Strafverfolgungsbehörden zu erteilen. Diese Auskunftsplicht umfasst insbesondere personenbezogene Daten und dient der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Über eine solche Auskunftserteilung hat der Verpflichtete gegenüber seinen Kunden sowie gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren.

Zu Ihren Fragen:

F: – Entspricht diese Meldung der Realität? Gewähren sie der Bundespolizei Zugriff auf die Email Postfächer der Kunden der Firma web.de, ohne richterliche Anordnung, ohne Gefahr im Verzug, usw.?

A: Nein!

F: – Gewähren Sie noch anderen Ermittlungsbehörden Zugriff?

A: Nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen, denen alle Telekommunikationsanbieter unterworfen sind.

F: – Seit wann gewähren Sie den Ermittlungsbehörden Zugriff?

A: Mit dem Inkrafttreten einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung.

F: – Welche Ihrer Unternehmensbereiche haben sie noch für Ermittlungsbehörden geöffnet? Ich denke da auch an die Email-Postfächer der Firma GMX oder an die Verbindungsdaten der von Ihnen (z.B. über GMX und 1&1) vertriebenen Internetanschlüsse.

A: Wie gesagt, die gesetzlichen Verpflichtungen betreffen ALLE Telekommunikationsanbieter und sind von den jeweiligen Betreibern entsprechend umzusetzen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname
Rechtsabteilung / Behördenauskünfte

1&1 Internet AG
Brauerstraße 48 ∙ D-76135 Karlsruhe

Tja, damit steht wohl Aussage gegen Aussage…
…ohne weitere Details oder Zeugen tappen wir also im Dunklen.

Verschlüsseln macht Spaß

Heute: Mein kleiner USB-Stick mit TrueCrypt


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:D

 
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