Der EU-Vertrag von Lissabon

Das Thema ist ja bereits einige Wochen alt, und Andere haben bereits treffende Worte gefunden. Für die Wenigen, die noch nicht wissen, wovon ich spreche, hier noch einmal die Kurzfassung:

Vor wenigen Wochen haben Bundestag und Bundesrat den sogenannten EU Reformvertrag, auch Vertrag von Lissabon genannt, durchgewunken. Im Grunde handelt es sich dabei um die leicht abgewandelte EU-Verfassung, deren Einführung 2005, nach dem Scheitern der Volksentscheide in Frankreich und den Niederlanden, ausgesetzt worden war.

Damit sich diese Demonstration des Volkswillens nicht wiederholt, befragt man das Volk in diesem Durchgang einfach nicht mehr. Nur noch die Iren werden zur Wahlurne gehen dürfen. Die restlichen 487 Millionen EU-Bürger hingegen bekommen das Vertragswerk einfach aufoktroyiert.

Dabei wäre die Bestätigung durch das Volk in dieser Sache dringend geboten. Denn einen schwerwiegenderen Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten der EU hat es bisher nicht gegeben.

Denn die Regelungen in diesem Vertrag haben grundsätzlich Vorrang vor den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten. Unser Grundgesetz wird also in Zukunft kaum noch das Papier wert sein, auf dem es gedruckt ist.

Auch das Bundesverfassungsgericht, das in den letzten Monaten und Jahren immer wieder bewiesen hat, welche wichtige Rolle es in unserem Staat einnimmt, wird in Zukunft kaum noch Einfluss haben. Die Kompetenzen werden auf den Europäischen Gerichtshof übergehen. Dieser Europäische Gerichtshof ist jedoch, anders als unser Bundesverfassungsgericht, nur ein Spielball innerhalb der EU-Bürokratie: Seine Richter werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, die Wiederernennung ist möglich und noch nie hat der EuGH ein Gesetzesvorhaben der EU für grundrechtswidrig erklärt. 

Am schwersten wiegt aber, wie ich finde, daß immer noch keine Änderung des systemimmamenten Demokratiedefizits der EU geschaffen wurde. Das EU-Parlament, die einzige Institution der EU, die vom Bürger gewählt wird, hat immer noch keine eigene Gestaltungsmöglichkeit, sondern ist lediglich dafür da, die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission durchzuwinken.

Haben wird bereits heute kaum noch Möglichkeiten, uns vor der Willkür unserer Volksvertreter zu schützen, tendieren unsere Chancen diesbezüglich in Zukunft gegen Null:

Unsere Gesetze werden dann von Menschen erlassen, von denen 26/27 (sechsundzwanzig siebenundzwanzigstel) die Situation in unserem Land nicht kennen. Und der eine EU-Kommissar aus Deutschland wird von einem Präsidenten ernannt, der vom Europäischen Rat ernannt wird, welcher aus den Regierungen der Mitgliedsstaaten besteht, deren (deutsche) Mitglieder von Bundestagsabgeordneten ernannt werden, von denen die Hälfte durch das Volk gewählt wurde.

Und über die Rechtmäßigkeit dieser Gesetze, die grundsätzlich über allen nationalen Gesetzen stehen, wacht ein Gerichtshof, der noch niemals! (darauf kann man gar nicht genug herumreiten) einen Anstoß an irgendeiner Verordnung oder irgendeinem Gesetz genommen hat.

Dies sind nur einige der vielen Kritikpunkte an diesem Vertragswerk.

Wenn unsere Volksv/zertreter auch nur einen Rest demokratischen Gewissens bewahrt hätten, dann hätten sie mindestens das Volk über dieses Vertragswerk abstimmen lassen. Unabhängig davon, was man von dem Vertragswerk halten mag, erfordert eine Maßnahme dieser Tragweite in meinen Augen zwingend die Legitimation durch den Souverän, also den Wähler.

Man muß sich vor Augen halten, daß hier im Grunde die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland abgegeben wird an einen demokratisch kaum legitimierten Moloch aus Bürokraten.

Die Volksbefragungen in Frankreich und den Niederlanden haben damals zu einer Ablehnung der EU-Verfassung geführt. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein Skandal, den Menschen in Europa das gleiche Vertragswerk nun unter anderem Namen unterzujubeln und Ex Officio überzustülpen. Deutlicher kann man dem Wähler kaum signalisieren, wie wenig man von seiner Meinung hält, und wie wenig man sich an seine Weisungen gebunden fühlt.

Mir will einfach nicht in den Kopf, weshalb man auf der einen Seite stets zur Eigenverantwortung und aktiven Mitwirkung aufgerufen wird (z.B. im Zusammenhang mit dem Abbau der sozialen Sicherungssysteme), auf der anderen Seite aber, wenn es wirklich um Projekte mit fundamentaler Bedeutung geht, vom politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen bleibt.

Mehr zum Thema: Wikipedia, EU-Vertrag Stoppen, reformvertrag.de, Reader’s Edition, Mein Parteibuch

Darüber hinaus gibt es bei Youtube einen interessanten Vortrag von Karl Albrecht Schachtschneider: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4, Teil 5, Teil 6, Teil 7, Teil 8, Teil 9, Teil 10.

Und zum Schluß noch ein kleines Video, das den Kenntnisstand unserer höchstverehrten Volksvertreter über den Vertrag von Lissabon illustriert:

(google direktlissabon)


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