Wo wir gerade beim BKA-Gesetz waren…
Tags: überwachung, BKA, BKA Gesetz, Staats-Terror, Stasi 2.0
…Patrick Beyer hat sich mal hingesetzt, und aus dem Gesetzestext des geplanten Gesetzes über die Einführung einer zentralen Polizeibehörde mit Exekutivbefugnissen (wie im Deutschen Reich und in der DDR), eine handliche Ermächtigungstabelle gebastelt.
Die hier soll das BKA also in Zukunft alles dürfen:
- Persönliche Daten sammeln
- Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
- die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
- Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
- der Person Fingerabdrücke abnehmen,
- der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
- Foto der Person aufnehmen,
- Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
- äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
- Messungen an der Person vornehmen,
- die Stimme der Person aufzeichnen.
- Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
- Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
- langfristige Observation von Personen
- geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
- sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
- Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
- Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
- Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
- heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
- Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
- Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
- Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
- Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
- Platzverweise erteilen
- Personen in Gewahrsam nehmen
- Personen durchsuchen
- Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
- Sachen sicherstellen
- Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
- Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.
Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.
Pikantes Detail am Rande:
Der Gesetzestext des BKA-Gesetzes war (oder ist immer noch) auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien und Institutionen nicht zu finden!
Erst als irgendjemand den Gesetzesentwurf an Markus Beckedahl von netzpolitik.org durchsickern ließ, war eine Auseinandersetzung mit dem Gesetz überhaupt erst möglich.
Liebe Volks(v/z)ertreter: Transparenz sieht anders aus!













Eine persönliche Meinung zu “Wo wir gerade beim BKA-Gesetz waren…”
Gregor schrub:
So. und was davon dürfen Länderpolizeien nicht?
Ich hab da ein interessantes Interview gelesen: Das BKA bekomtm jetzt im Rahmen der Zuständigkeit für Terrorabwehr Exekutivbefugnisse (Das ist die Föderalsimusreform, weil viele Köche und so… Aber das ist ein andres Thema, vermutlich sogar das eignetliche).
Also, wenn wir jetzt aber davon ausgehen, daß das BKA jetzt dinge tun muss, die eine Polizei tun muss, dann sollte es auch tun können, was die Polizei in Da-Wü, Bayern, Berlin, Brandenburg (… geht noch a bisserl weiter) auch schon darf, oder? Ansonsten wärs ja albern.
Das einzige was dazukommt, ist ja die Online-Durchsuchung. aber das ist wieder ein andres Thema.
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