*KLONK!*
Tags: überwachung, bundesverfassungsgericht, online-durchsuchung, politik, Staats-Terror, Stasi 2.0
Meine Nachbarn haben sich sicher gewundert, was vorhin so laut auf den Boden meiner Wohnung krachte.
Nun, es war der überaus große Stein, der mir vom Herzen fiel, als ich das hier las: Schlechte Zeiten für Bundestrojaner:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig
Das Urteil gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten – in der ausführlichen Begründung – wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten “Online-Durchsuchungen” fast unüberwindbar hoch sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute nicht nur das Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW für verfassungsfeindlich erklärt, sondern ganz nebenbei noch ein auf Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen formuliert.
Ich bin zum ersten Mal in dieser ganzen Überwachungsdebatte wirklich erleichtert.
Genau wie der Spiegelfechter bin ich auch gespannt, was das heutige Urteil für die anderen feuchten Träume unserer Sicherheitsorgane bedeuten wird:
aber dieses Grundrecht wurde nicht alleine für das Thema „Onlinedurchsuchug” formuliert, sondern gilt auch für andere Bereiche. Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht. Man darf gespannt sein, was dem heutigen Karlsruher Urteil noch folgen wird.
Alles Andere haben Andere bereits geschrieben. Deswegen sei ein Jeder Interessierte dazu aufgerufen, sich durch die Links am Ende des Artikels zu klicken.
Hier noch der Phoenix-Mitschnitt der heutigen Urteilsverkündung:
Weitere Stimmen:
- Netzpolitik: Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht (ausführliche Stellungnahme und viele, viele Links)
- Chaos Computer Club: Chaosradio 132: Computerverwanzung
- Chaos Computer Club: Trojaner Notschlachten
- Der Spiegelfechter: Die Geburt des “Computer-Grundrechts”
- Der Spiegelfechter: Schäube:0 – Volk:1
- Telepolis: Schlechte Karten für Bundestrojaner
- F!XMBR: Kein Raum für heimliche Onlinedurchsuchungen
- junge welt: Onlinedurchsuchungen: Halber Schritt voran
IN YOUR FACE, IHR ÜBERWACHUNGSARSCHLÖCHER!
…Bild geklaut vom Spiegelfechter













2 persönliche Meinungen zu “*KLONK!*”
Online-Durchsuchung (Blogschau III) » schrub:
[...] http://www.gehirnstuerm.org/?p=1069 (*KLONK!*) [...]
Inga schrub:
Gut und richtig! Bedenke man jedoch, wie oft und schnell in der Vergangenheit augenscheinliche Nichtigkeiten zur Staatssache erklärt wurden und betrachte man die Angelegenheit etwas kritischer:
“Schrankenlos ist das neue Grundrecht aber nicht. Eingriffe für präventive Zwecke und zur Strafverfolgung sollen möglich sein, müssen aber auf einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage beruhen. Dies hat das Gericht für die hauptsächlich angegriffene Gesetzesnorm nicht bestätigt sehen können.”
Hinterlasse Deine Meinung!
WICHTIG: Sollte der oben eingetragene Link auf eine rein gewerbliche Seite führen, behalte ich es mir vor, für die hier platzierte Werbung Gebühren einzufordern. Der Rechnungsbetrag errechnet sich wie folgt: 150,- € x pagerank der beworbenen Seite. Er wird jedoch mindestens 300,- € betragen. Mit Klicken des Absenden-Buttons erkennen Sie diese Regelung an und verpflichten sich, die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.