*KLONK!*

sv1.jpgMeine Nachbarn haben sich sicher gewundert, was vorhin so laut auf den Boden meiner Wohnung krachte.

Nun, es war der überaus große Stein, der mir vom Herzen fiel, als ich das hier las: Schlechte Zeiten für Bundestrojaner:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen für nichtig zu erklären, ist salomonisch und listig
Das Urteil gestattet allen Beteiligten, das Gesicht zu wahren. Erst im Kleingedruckten – in der ausführlichen Begründung – wird deutlich, dass die juristischen Hürden für die vom Bundesinnenministerium gewünschten “Online-Durchsuchungen” fast unüberwindbar hoch sind.

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute nicht nur das Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW für verfassungsfeindlich erklärt, sondern ganz nebenbei noch ein auf Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen formuliert.

Ich bin zum ersten Mal in dieser ganzen Überwachungsdebatte wirklich erleichtert.

Genau wie der Spiegelfechter bin ich auch gespannt, was das heutige Urteil für die anderen feuchten Träume unserer Sicherheitsorgane bedeuten wird:

aber dieses Grundrecht wurde nicht alleine für das Thema „Onlinedurchsuchug” formuliert, sondern gilt auch für andere Bereiche. Damit sollte eigentlich auch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung vom Tisch sein, da sie explizit keinen konkreten Verdachtsmoment vorsieht. Man darf gespannt sein, was dem heutigen Karlsruher Urteil noch folgen wird.

Alles Andere haben Andere bereits geschrieben. Deswegen sei ein Jeder Interessierte dazu aufgerufen, sich durch die Links am Ende des Artikels zu klicken.

Hier noch der Phoenix-Mitschnitt der heutigen Urteilsverkündung:

Weitere Stimmen:

IN YOUR FACE, IHR ÜBERWACHUNGSARSCHLÖCHER!

…Bild geklaut vom Spiegelfechter


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